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6 U 147/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-06-25, 6 U 147/19
6 U 147/19Obergericht25.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-25
Aktenzeichen: 6 U 147/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0625.6U147.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 30.09.2019 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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