Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-06-18, 20 U 35/19

20 U 35/19Obergericht18.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 35/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-18

Aktenzeichen: 20 U 35/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0618.20U35.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 6. März 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf – Az. 34 O 75/18 – abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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