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3 Wx 79/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-06-02, 3 Wx 79/20
3 Wx 79/20Obergericht02.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-02
Aktenzeichen: 3 Wx 79/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0602.3WX79.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Nachlassgerichts vom 16. Januar 2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beteiligten zu 1 auferlegt.
Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren: 130.000,- €
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