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Verg 2/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-05-27, Verg 2/19
Verg 2/19Obergericht27.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-27
Aktenzeichen: Verg 2/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0527.VERG2.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
I.
Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Beschluss des Senats vom 19. Februar 2020 wird zurückgewiesen.
II.
Der Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020 wird dahin berichtigt, dass es auf Seite 13 letzter Absatz (Bl. 259 d.GA.) anstelle von „Art. 5 Abs. 2“ „Art. 5 Abs. 4“ sowie auf Seite 17 vorletzter Absatz (Bl. 261 d.GA.) und Seite 22 erster Absatz (B. 263R d.GA.) jeweils anstelle von „Energiesparte“ bzw. „Energieversorgung“ „Wasserversorgungssparte“ bzw. „Wasserversorgung“ heißen muss sowie auf Seite 15 vierter Absatz (B. 260 d.GA.) die Worte „in diesem Verfahren ergangene“ gestrichen werden.
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