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3 Wx 135/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-05-11, 3 Wx 135/19
3 Wx 135/19Obergericht11.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-11
Aktenzeichen: 3 Wx 135/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0511.3WX135.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 vom 5. Juni 2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts Moers vom 6. Mai 2019 aufgehoben.
Das Amtsgericht Moers wird angewiesen, dem Beteiligten zu 1 den Erbschein gem. Antrag vom 7. Febr. 2019 zu erteilen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 2. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 150.000 €
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