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8 WF 127/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-05-05, 8 WF 127/19
8 WF 127/19Obergericht05.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-05
Aktenzeichen: 8 WF 127/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0505.8WF127.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Die sofortigen Beschwerden des Gläubigers und der Streithelferin gegen den am 12.9.2019 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Wesel werden kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 31.000 € festgesetzt.
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