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9 U 24/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-05-04, 9 U 24/19
9 U 24/19Obergericht04.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-04
Aktenzeichen: 9 U 24/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0504.9U24.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. Januar 2019 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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