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7 StS 4/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-04-29, 7 StS 4/19
7 StS 4/19Obergericht29.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-29
Aktenzeichen: 7 StS 4/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0429.7STS4.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Strafsenat
Die Angeklagte wird wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen, hiervon in einem Fall in Tateinheit mit zwei Fällen der schweren Entziehung Minderjähriger, einem Fall der Entziehung Minderjähriger mit Todesfolge, drei Fällen der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und einem Fall des Kriegsverbrechens gegen Personen sowie in einem weiteren Fall in Tateinheit mit der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
5 Jahren und 3 Monaten
verurteilt.
Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Angewendete Vorschriften:
§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 S. 1 und 2, § 171, § 235 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5, §§ 52, 53 StGB, § 8 Abs. 1 Nr. 5 Var. 2 VStGB, § 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG in Verbindung mit Teil B, Abschnitt VII Nr. 46 der Kriegswaffenliste.
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