Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-04-23, 16 U 190/19

16 U 190/19Obergericht23.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 U 190/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-23

Aktenzeichen: 16 U 190/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0423.16U190.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 26. September 2019 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - Az.: 4 O 151/19 – wird gemäߧ 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das erstinstanzliche Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Senatstermin vom 24. Juli 2020 wird aufgehoben.

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