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27 U 10/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-04-22, 27 U 10/19
27 U 10/19Obergericht22.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-22
Aktenzeichen: 27 U 10/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0422.27U10.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.02.2019 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Duisburg (3 O 264/17) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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