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Verg 37/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-04-16, Verg 37/19
Verg 37/19Obergericht16.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-16
Aktenzeichen: Verg 37/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0416.VERG37.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 9. Oktober 2019, Az. VK 1-3/19, bis zur Entscheidung über ihre sofortige Beschwerde wird abgelehnt.
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