Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-04-16, 3 Wx 252/18

3 Wx 252/18Obergericht16.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 252/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-16

Aktenzeichen: 3 Wx 252/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0416.3WX252.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und ihr Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe werden zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten der Beschwerde trägt die Beteiligte zu 1.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 5.000 €.

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