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3 Wx 252/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-04-16, 3 Wx 252/18
3 Wx 252/18Obergericht16.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-16
Aktenzeichen: 3 Wx 252/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0416.3WX252.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und ihr Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten der Beschwerde trägt die Beteiligte zu 1.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 5.000 €.
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