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7 WF 168/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-04-14, 7 WF 168/19
7 WF 168/19Obergericht14.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-14
Aktenzeichen: 7 WF 168/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0414.7WF168.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Familiensenat
Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Verfahrenswertbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Ratingen vom 30.07.2019 unter Zurückweisung der weiter gehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:
Der Verfahrenswert für die Ehesache wird auf 14.380,00 € festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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