Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-04-07, 3 Wx 230/19

3 Wx 230/19Obergericht07.04.2020

Regest

GBO §§ 20, 22, 29, 78 Abs. 2 Satz 1; BGB §§ 2110 Abs. 1, 2191 1. Zum – hier bejahten – Erfordernis einer Zustimmung der Ersatznacherben zur Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks auch in Ansehung einer in notarieller Urkunde vereinbarten, zum Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs gemäß §§ 22, 29 GBO nicht ausreichenden, Freigabe des den einzigen der Nacherbenbindung unterliegenden Nachlassgegenstand ausmachenden Grundbesitzes. 2. Zulassung der Rechtsbeschwerde mit Blick auf die im einzelnen ungeklärte Rechtsfrage, ob und in welchen Grenzen eine Freigabe von Nachlassgegenständen aus der Nacherbenbindung ohne Zustimmung des Ersatznacherben zulässig ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 230/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-07

Aktenzeichen: 3 Wx 230/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0407.3WX230.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Leitsätze

GBO §§ 20, 22, 29, 78 Abs. 2 Satz 1; BGB §§ 2110 Abs. 1, 2191

Zum – hier bejahten – Erfordernis einer Zustimmung der Ersatznacherben zur Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks auch in Ansehung einer in notarieller Urkunde vereinbarten, zum Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs gemäß §§ 22, 29 GBO nicht ausreichenden, Freigabe des den einzigen der Nacherbenbindung unterliegenden Nachlassgegenstand ausmachenden Grundbesitzes.

Zulassung der Rechtsbeschwerde mit Blick auf die im einzelnen ungeklärte Rechtsfrage, ob und in welchen Grenzen eine Freigabe von Nachlassgegenständen aus der Nacherbenbindung ohne Zustimmung des Ersatznacherben zulässig ist.

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Grundbuchamtes vom 22. Oktober 2019 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Geschäftswert: 5.000,- €

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