Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-04-03, 3 Wx 237/18

3 Wx 237/18Obergericht03.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 237/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-03

Aktenzeichen: 3 Wx 237/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0403.3WX237.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird der Beschluss

des Amtsgerichts Neuss – Nachlassgericht – vom 5. November 2018 geändert.

Der Antrag der Beteiligten zu 1 auf Erteilung eines sie als Alleinerbin ausweisenden Erbscheins wird zurückgewiesen.

Von den erstinstanzlichen Kosten werden die Kosten der Beweisaufnahme den Beteiligten zu 1 und 2 jeweils zur Hälfte auferlegt. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beteiligten zu 1 und 2 jeweils zur Hälfte auferlegt. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.

Geschäftswert: 150.000,- €

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