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Verg 33/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-04-01, Verg 33/19
Verg 33/19Obergericht01.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-01
Aktenzeichen: Verg 33/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0401.VERG33.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 04.09.2019 (VK 2 – 64/19) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der durch den zurückgenommenen Antrag im Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB entstandenen Kosten hat die Antragstellerin zu tragen.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit, binnen zwei Wochen zum Streitwert des Beschwerdeverfahrens Stellung zu nehmen.
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