Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-04-01, Verg 33/19

Verg 33/19Obergericht01.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 33/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-01

Aktenzeichen: Verg 33/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0401.VERG33.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 04.09.2019 (VK 2 – 64/19) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der durch den zurückgenommenen Antrag im Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB entstandenen Kosten hat die Antragstellerin zu tragen.

Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit, binnen zwei Wochen zum Streitwert des Beschwerdeverfahrens Stellung zu nehmen.

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