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Verg 30/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-04-01, Verg 30/19
Verg 30/19Obergericht01.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-01
Aktenzeichen: Verg 30/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0401.VERG30.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 28.08.2019 (VK 25/19 – B) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich derjenigen des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.209.156,20 € festgesetzt.
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