Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-04-01, Verg 30/19

Verg 30/19Obergericht01.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 30/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-01

Aktenzeichen: Verg 30/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0401.VERG30.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 28.08.2019 (VK 25/19 – B) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich derjenigen des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB hat die Antragstellerin zu tragen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.209.156,20 € festgesetzt.

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