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7 U 43/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-03-27, 7 U 43/19
7 U 43/19Obergericht27.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-27
Aktenzeichen: 7 U 43/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0327.7U43.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Auf die Berufung des Beklagten zu 1) wird das Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 29.01.2019 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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