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3 Wx 145/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-03-25, 3 Wx 145/18
3 Wx 145/18Obergericht25.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-25
Aktenzeichen: 3 Wx 145/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0325.3WX145.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Den Beteiligten zu 1 wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 vom 21. Juni 2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 11. Mai 2018 geändert.
Die Beteiligte zu 2 wird angewiesen, die Geburtsurkunde G ………. und der Beteiligte zu 4 wird angewiesen, die Geburtsurkunde G …………. dahin zu berichtigen, dass der Familienname des Kindes jeweils in „M…“ geändert wird.
Die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1 tragen die Beteiligten zu 2 bis 5.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 5.000 €.
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