Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-03-25, 3 Wx 145/18

3 Wx 145/18Obergericht25.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 145/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-25

Aktenzeichen: 3 Wx 145/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0325.3WX145.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Den Beteiligten zu 1 wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 vom 21. Juni 2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 11. Mai 2018 geändert.

Die Beteiligte zu 2 wird angewiesen, die Geburtsurkunde G ………. und der Beteiligte zu 4 wird angewiesen, die Geburtsurkunde G …………. dahin zu berichtigen, dass der Familienname des Kindes jeweils in „M…“ geändert wird.

Die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1 tragen die Beteiligten zu 2 bis 5.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 5.000 €.

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