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Verg 17/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-03-19, Verg 17/16
Verg 17/16Obergericht19.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-19
Aktenzeichen: Verg 17/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0319.VERG17.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den am 27.11.2019 verkündeten Aussetzungsbeschluss des Senats wird als unzulässig verworfen.
Die Antragstellerin hat die Kosten dieses Rügeverfahrens zu tragen.
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