Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-03-18, Kart 7/19 (V)

Kart 7/19 (V)Obergericht18.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Kart 7/19 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-18

Aktenzeichen: Kart 7/19 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0318.KART7.19V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt; es ist als nicht anhängig geworden anzusehen.

  • II. Die Beschwerdeführerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Sie hat dem Bundeskartellamt die ihm entstandenen notwendigen Kosten zu erstatten.

  • III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

  • IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 30.000 € festgesetzt.

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