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Kart 7/19 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-03-18, Kart 7/19 (V)
Kart 7/19 (V)Obergericht18.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-18
Aktenzeichen: Kart 7/19 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0318.KART7.19V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt; es ist als nicht anhängig geworden anzusehen.
II. Die Beschwerdeführerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Sie hat dem Bundeskartellamt die ihm entstandenen notwendigen Kosten zu erstatten.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 30.000 € festgesetzt.
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