Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-03-16, Verg 38/18

Verg 38/18Obergericht16.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 38/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-16

Aktenzeichen: Verg 38/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0316.VERG38.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 07.05.2018 (VK 2 – 38/18) unter Ziffer 2. des Beschlusstenors teilweise abgeändert und der erste Satz wie folgt neu gefasst:

Die Antragstellerin trägt die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Nachprüfungsverfahrens.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragstellerin zu 53 % und die Antragsgegnerin zu 47 % zu tragen; hiervon ausgenommen sind etwaige der Beigeladenen entstandene Kosten, die diese selbst trägt.

Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 16.002,68 € festgesetzt.

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