Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-03-12, 6 U 67/19

6 U 67/19Obergericht12.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 6 U 67/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-12

Aktenzeichen: 6 U 67/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0312.6U67.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29.03.2019 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Dieses sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung eine Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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