Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-03-12, 5 U 110/19

5 U 110/19Obergericht12.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 5 U 110/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-12

Aktenzeichen: 5 U 110/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0312.5U110.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 6.3.2019 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.