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16 U 67/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-03-12, 16 U 67/19
16 U 67/19Obergericht12.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-12
Aktenzeichen: 16 U 67/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0312.16U67.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.01.2019 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf geändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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