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15 U 47/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-03-05, 15 U 47/19
15 U 47/19Obergericht05.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-05
Aktenzeichen: 15 U 47/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0305.15U47.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 12. März 2019 wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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