Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-02-28, 4 U 72/18

4 U 72/18Obergericht28.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 72/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-28

Aktenzeichen: 4 U 72/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0228.4U72.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. Juli 2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Az. 9 O 310/17, teilweise, nämlich hinsichtlich der Kostenentscheidung wie folgt abgeändert:

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 14% und die Beklagte zu 86%.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Dieses Urteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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