Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-02-25, 14 U 37/19

14 U 37/19Obergericht25.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 14 U 37/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-25

Aktenzeichen: 14 U 37/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0225.14U37.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 3. April 2019 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 13 O 2/18) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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