Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-02-12, 1 UF 182/19

1 UF 182/19Obergericht12.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 UF 182/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-12

Aktenzeichen: 1 UF 182/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0212.1UF182.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Familiensenat

Tenor

  • I. Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düsseldorf vom 09.10.2019 aufgehoben, soweit der Kindesmutter die Auflage erteilt worden ist, sich binnen eines Monats für den nächsten beginnenden Kurs „Kinder im Blick“ des A…, Haus für Kinder, B…, C…, anzumelden und diesen Kurs zu besuchen und hierüber dem Gericht nach Beendigung des Kurses eine Teilnahmebestätigung zu übersenden bzw. einen Abbruch des Kurses unaufgefordert mitzuteilen.

Gerichtskosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

  • II. Der Kindesmutter wird für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin D… in E… ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

  • III. Dem Kindesvater wird für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin F… in G… ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

  • IV. Beschwerdewert: 3.000 €.

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