Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-02-05, Verg 21/19

Verg 21/19Obergericht05.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 21/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-05

Aktenzeichen: Verg 21/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0205.VERG21.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

  1. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, einschließlich der Kosten des Verfahrens nach § 169 Abs. 3 S. 1 GWB, trägt die Antragstellerin. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.

  2. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf bis € 65.000,00.

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