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1 WF 14/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-01-31, 1 WF 14/20
1 WF 14/20Obergericht31.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-31
Aktenzeichen: 1 WF 14/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0131.1WF14.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Familiensenat
wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Neuss vom 27.12.2019 auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über das Verfahrenskostenhilfegesuch des Antragstellers vom 06.11.2019 an das Amtsgericht zurückverwiesen mit der Maßgabe, Verfahrenskostenhilfe nicht wegen fehlender hinreichender Erfolgsaussicht oder wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung zu verweigern.
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