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2 U 6/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-01-23, 2 U 6/19
2 U 6/19Obergericht23.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-23
Aktenzeichen: 2 U 6/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0123.2U6.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. Februar 2020 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 600.000,00 EUR abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 600.000,00 EURfestgesetzt.
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