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10 W 3/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-01-23, 10 W 3/20
10 W 3/20Obergericht23.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-23
Aktenzeichen: 10 W 3/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0123.10W3.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Die Beschwerde des Kostenschuldners gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 17. Dezember 2019 wird als unzulässig verworfen.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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