Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-01-17, 1 UF 183/19

1 UF 183/19Obergericht17.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 UF 183/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-17

Aktenzeichen: 1 UF 183/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0117.1UF183.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Familiensenat

Tenor

  • I. Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts –Familiengericht – Düsseldorf vom 16.10.2019 wird zurückgewiesen.

  • II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Kindesmutter auferlegt.

  • III. Der Antrag der Kindesmutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

  • IV. Dem Kindesvater wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Der weitergehende Antrag des Kindesvaters auf Beiordnung eines Rechtsanwalts wird zurückgewiesen.

  • V. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.

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