Verg 13/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-10-16, Verg 13/19
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-10-16, Verg 13/19
Verg 13/19Obergericht16.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 13/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-10-16
Aktenzeichen: Verg 13/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1016.VERG13.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 03.04.2019 (VK 1 – 09/19) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich derjenigen des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis 1.050.000 € festgesetzt.
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