Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-10-16, 18 U 1/19

18 U 1/19Obergericht16.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 1/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-16

Aktenzeichen: 18 U 1/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1016.18U1.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 11.12.2018 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden dem Kläger auferlegt.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.