Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-10-04, 7 U 157/18

7 U 157/18Obergericht04.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 7 U 157/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-04

Aktenzeichen: 7 U 157/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1004.7U157.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Vorsitzenden der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 20.07.2018, Az. 36 O 44/17, wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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