Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-26, 2 U 23/19

2 U 23/19Obergericht26.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 23/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-26

Aktenzeichen: 2 U 23/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0926.2U23.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Die Berufung gegen das am 23. Mai 2019 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

  • II. Die Verfügungsbeklagten haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

  • III. Die Vollziehung der einstweiligen Verfügung ist in Abänderung der landgerichtlichen Entscheidung davon abhängig, dass die Verfügungsklägerin zuvor eine Sicherheit in Höhe von 250.000,- € leistet.

  • IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 250.000,- € festgesetzt.

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