2 U 23/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-26, 2 U 23/19
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-26, 2 U 23/19
2 U 23/19Obergericht26.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 23/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-26
Aktenzeichen: 2 U 23/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0926.2U23.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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I. Die Berufung gegen das am 23. Mai 2019 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
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II. Die Verfügungsbeklagten haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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III. Die Vollziehung der einstweiligen Verfügung ist in Abänderung der landgerichtlichen Entscheidung davon abhängig, dass die Verfügungsklägerin zuvor eine Sicherheit in Höhe von 250.000,- € leistet.
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IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 250.000,- € festgesetzt.
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