Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-19, 3 W 46/19

3 W 46/19Obergericht19.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 W 46/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-09-19

Aktenzeichen: 3 W 46/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0919.3W46.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf – Insolvenzgericht – vom 28. September 2018 wird aufgehoben.

Das Insolvenzgericht wird angewiesen, eine neue Gerichtskostenrechnung zu erstellen, die die nachstehenden Ausführungen zur Bemessung des Gebührenwertes berücksichtigt.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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