Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-12, 8 U 140/17

8 U 140/17Obergericht12.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 8 U 140/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-12

Aktenzeichen: 8 U 140/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0912.8U140.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung gegen das am 09.11.2017 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird zurückgewiesen.

Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Streithelferin. Von den übrigen Kosten des Berufungsverfahrens tragen:

die Beklagten als Gesamtschuldner die bis zum 17.01.2018 entstandenen Kosten;

die Streithelferin die nach dem 17.01.2018 entstandenen Kosten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das erstinstanzliche Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar

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