Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-10, 7 W 29/19

7 W 29/19Obergericht10.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 7 W 29/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-09-10

Aktenzeichen: 7 W 29/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0910.7W29.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 10.04.2019 wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 29.03.2019 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 03.05.2019 abgeändert.

Gegen die Schuldnerin wird wegen Nichterfüllung der ihr durch Teilanerkenntnisurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 09.10.2018 auferlegten Verpflichtung, ein notarielles Nachlassverzeichnis vorzulegen, ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 €, ersatzweise jeweils Zwangshaft von 1 Tag je 200 € verhängt.

Die Kosten des Verfahrens hat die Schuldnerin zu tragen.

Der Gegenstandswert der Beschwerde wird auf 11.250 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.