Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-09, 20 W 71/19

20 W 71/19Obergericht09.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 W 71/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-09-09

Aktenzeichen: 20 W 71/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0909.20W71.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

I.

Das Verfahren wird ausgesetzt.

II.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf legt dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Fragen betreffend die Auslegung der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Amtsblatt 2008 L 299, S. 25*)* (nachfolgend: Richtlinie) zur Vorabentscheidung vor:

Nimmt ein Dritter, der in einer auf einer Website veröffentlichten Eintragung erwähnt wird, die ein Zeichen enthält, das mit einer Marke identisch ist, eine Benutzung dieser Marke im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie vor, wenn die Eintragung selbst nicht von ihm platziert worden ist, aber von dem Betreiber der Website von einer anderen Eintragung übernommen worden ist, die der Dritte in die Marke verletzender Weise platziert hat?

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