Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-05, 26 W 6/18 (AktE)

26 W 6/18 (AktE)Obergericht05.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 26 W 6/18 (AktE) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-09-05

Aktenzeichen: 26 W 6/18 (AktE)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0905.26W6.18AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die sofortigen Beschwerden des Antragstellers zu 44) vom 9.08.2017, des Antragstellers zu 23) vom 11.08.2017, der Antragsteller zu 9) bis 11) vom 12.08.2017, der Antragsteller zu 3) und zu 33), der Antragstellerin zu 36) und des Antragstellers zu 37) vom 16.08.2017 sowie des Antragstellers zu 20) vom 23.08.2017 gegen den Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 14.07.2017 - 82 O 137/07 – in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 13.02.2018 werden zurückgewiesen.

Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Vergütung des gemeinsamen Vertreters trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 200.000 € festgesetzt.

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