I-2 U 44/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-08-29, I-2 U 44/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-08-29, I-2 U 44/18
I-2 U 44/18Obergericht29.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 44/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-29
Aktenzeichen: I-2 U 44/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0829.I2U44.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung des Beklagten gegen das am 6. Dezember 2017 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses desselben Gerichts vom 06.12.2017 wird zurückgewiesen.
II.
Der Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.200,00 EUR abzuwenden, falls nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.200,00 EUR festgesetzt.
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