2 W 8/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-08-19, 2 W 8/19
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-08-19, 2 W 8/19
2 W 8/19Obergericht19.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 W 8/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-08-19
Aktenzeichen: 2 W 8/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0819.2W8.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 8. Mai 2019 wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
III.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 950,-- EUR.
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