Verg 56/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-08-16, Verg 56/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-08-16, Verg 56/18
Verg 56/18Obergericht16.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 56/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-08-16
Aktenzeichen: Verg 56/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0816.VERG56.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
-
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 14. September 2018 (VK 2 – 76/18) aufgehoben.
-
Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin vom 30. Juli 2018 wird zurückgewiesen.
-
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer, einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin, werden der Antragstellerin auferlegt, ausgenommen die Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
-
Die Hinzuziehung der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin vor der Vergabekammer war notwendig.
-
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf € 426.363,00.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.