Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-08-16, Verg 56/18

Verg 56/18Obergericht16.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 56/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-08-16

Aktenzeichen: Verg 56/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0816.VERG56.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

  1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 14. September 2018 (VK 2 – 76/18) aufgehoben.

  2. Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin vom 30. Juli 2018 wird zurückgewiesen.

  3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer, einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin, werden der Antragstellerin auferlegt, ausgenommen die Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

  4. Die Hinzuziehung der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin vor der Vergabekammer war notwendig.

  5. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf € 426.363,00.

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