Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-07-30, 24 U 104/18

24 U 104/18Obergericht30.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 104/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-30

Aktenzeichen: 24 U 104/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0730.24U104.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6. März 2018 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Vertrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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