Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-07-25, 16 U 120/18

16 U 120/18Obergericht25.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 U 120/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-25

Aktenzeichen: 16 U 120/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0725.16U120.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. August 2018 verkündete Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf - Az.: 39 O 69/17 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil und das Berufungsurteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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