7 StS 1/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-07-12, 7 StS 1/19
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-07-12, 7 StS 1/19
7 StS 1/19Obergericht12.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 7 StS 1/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-12
Aktenzeichen: 7 StS 1/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0712.7STS1.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Strafsenat
Tenor
Der Angeklagte X__ wird wegen Offenbarens von Staatsgeheimnissen zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte Y__ wird wegen Offenbarens von Staatsgeheimnissen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der gegen den Angeklagten Y__ verhängten Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Angewendete Vorschriften:
Angeklagter X__: § 95 Abs. 1 StGB.
Angeklagter Y__: § 95 Abs. 1, § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 49 Abs. 1 Nrn. 2, 3, § 56 StGB.
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