2 U 46/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-07-04, 2 U 46/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-07-04, 2 U 46/18
2 U 46/18Obergericht04.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 46/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-04
Aktenzeichen: 2 U 46/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0704.2U46.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung der Berufung des Klägers (insoweit mit der Maßgabe, dass auch der vom Landgericht abgewiesene Teil der Klage als unzulässig abgewiesen wird) – das am 14. Februar 2018 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die Auskunftsklage wird als unzulässig abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.510.000,00 EURfestgesetzt, wovon auf die Berufung der Beklagten 10.000,00 EUR und auf die Berufung des Klägers 1.500.000,00 EUR entfallen.
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